Edelmetallversorgung

Ist der Defekt eines Zahnes so ausgedehnt, dass er nicht mehr durch eine Füllung geschlossen werden kann, ist zur Erhaltung des Zahnes eine Krone indiziert. Die Kronenart hängt ab von der Größe des Defektes und von der Stellung des zerstörten Zahnes im Gebiss. Wie immer ist eine Schaden/Nutzen-Abwägung vorzunehmen. Kann man gesunde Zahnhartsubstanz erhalten, ohne dass der mechanische Halt der Restauration dadurch in Frage gestellt wird, so ist die Teilkrone indiziert.

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Teilkrone

Ob es sich dabei um ein Inlay oder eine Teilkrone handelt, ist eine Definitionsfrage: Wird der Halt der Restauration durch die innere Kastenform des Zahnes erzielt, handelt es sich um ein Inlay, auch wenn der zentrale Teil um einen Höckerschutz erweitert ist. Wird der Halt der Restauration durch Umfassung des Zahnes erzielt, handelt es sich um eine Teilkrone.

Je weniger Halt nun durch Umfassung erreicht wird, umso eher muss man durch einen inneren Kasten zusätzlich Halt schaffen. Dennoch handelt es sich um eine Teilkrone. Die Form einer Teilkrone zur Zahnerhaltung richtet sich nach dem kariösen Befall. Bei Teilkronen auf gesunden Pfeilerzähnen sollten die tragenden Höcker überkuppelt werden.


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